Allgemeine Geschäftsbedingungen
für das Immobiliengeschäft der Firma

Lingener Str. 25
48531 Nordhorn
Unsere Angebotsangaben basieren auf uns erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.
Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie – den Adressaten – bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in der Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.
Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlußgelegenheit bereits bekannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später oder über Dritte noch einmal angeboten sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.
Kommt ein Vertragsabschluß über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen.
Mit Abschluß eines durch die Tätigkeit der Fa. Immobilien Kolk zustande gekommenen Kauf-/Mietvertrages ist die ortsübliche Nachweis-/Vermittlungsgebühr – errechnet aus dem tatsächlichen Kauf-/Mietpreis - zu zahlen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird.
Wird statt des Ankaufs eine Vermietung oder Verpachtung vereinbart, so ist bei Vertragsabschluß die hierfür ortsübliche Maklerprovision zu zahlen. Sofern ein von uns nachgewiesener Mieter oder Pächter innerhalb von 3 Jahren nach Abschluß des Miet- bzw. Pachtvertrages das Grundstück bzw. Miet-/Pachtobjekt ankauft, verpflichtet dies ebenfalls zur Zahlung der ortsüblichen Maklerprovision, hierbei kann die bereits gezahlte Provision für die Vermietung/Verpachtung in Anrechnung gebracht werden.
Käuferprovision :
Nachweis-/Vermittlungsgebühr 5 % zzgl. Mwst. vom notariell beurkundeten Kaufpreis.
Mieterprovision :
1,5 Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mwst.